|
AGB`s
Mit
dem Absenden eines Anmeldeformulars für eine
Ferienfreizeit
wurden die unten genannte AGB
gelesen und akzeptiert.
AGB:
Für Schäden und Sachbeschädigungen an Gegenstände
(Beschriftungen, Zerstörung von Gegenstände, ect)
die von meinem Kind verursacht worden sind während des
Aufenthalts auf dem Ferienhof ,
übernehme(n) ich (wir) die Kosten zur Wiederherstellung oder
ersetzen diese.
Wertsachen (Geld,MP3-Player,cet) können zur Sicherung
abgegeben werden.
Für verlorene oder entwendete Wertsachen jeglicher Art ,wird
keine Haftung übernommen.
Mit
dem Absenden der allgemeinen AGB`s , bin ich Informiert darüber,
dass ich wissentlich mein Kind in eine Ferienfreizeit gebe (
Umgang bzw Reiten eines Ponys ),
wo unkalkulierbare Situationen und Gefahren plötzlich
auftauchen können mit dem Pferd bzw Pony
und Unfälle
passieren können.
Für diesen Fall sorge ich selbst für eine Zusatzversicherung
für mein Kind
Eine
Anzahlung von 100,- Euro
ist bis 4 Wochen vor Reiseantritt ist zu zahlen.
Bei
Stornierungen innerhalb der 4 Wochen vor Reiseantritt,
wird die Anzahlung einbehalten.
Abgebrochener Ferienaufenthalt
jeglicher Art
und 8 Tage
vor Reiseantritt abgesagter Ferienaufenthalt ,
wird voll in Rechnung gestellt.
Der Ferienbetrieb behält sich das Recht vor, eine Stornierung
ohne jeglichen Grund der reservierten Reise durch zu führen.
Es wird empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung
abzuschließen.
Bettbezüge und Handtücher müssen selbst mitgebracht werden.
Gegen eine Kostenpauschale kann Bettwäsche geliehen werden.
Am Abholtag der Kinder, sind die Kinder mündlich abzumelden,
ansonsten verfällt jeglicher Versicherungsschutz.
Coronaanmeldebedigungen
Ich
versichere/wir versichern, dass
· das
o.g. Kind keine Krankheitssymptome aufweist,
· für
das o.g. Kind keine Quarantäne verfügt wurde noch der
Verdacht einer Infektion mit dem Coronavirus vorliegt und
· das
Risiko mir bewusst ist einer evt. Ansteckung von Krankheiten
und ich dem Ferienhof Jaspers gegenüber keine jeglichen Ansprüche
stellen werde
· Keine
Erstattung des Restbetrages, falls der Ferienurlaub vorzeitig
abgebrochen werden muss wegen Krankheitssymptomen
|