Pony und Ferienhof Jaspers   

 

AGB`s

 

Mit dem Absenden eines Anmeldeformulars für eine Ferienfreizeit
wurden die unten genannte AGB gelesen und akzeptiert.

AGB:
Für Schäden und Sachbeschädigungen an Gegenstände (Beschriftungen, Zerstörung von Gegenstände, ect)   
die von meinem Kind verursacht worden sind während des Aufenthalts auf dem Ferienhof ,    
übernehme(n) ich (wir) die Kosten zur Wiederherstellung oder ersetzen diese.
Wertsachen (Geld,MP3-Player,cet) können zur Sicherung abgegeben werden.
Für verlorene oder entwendete Wertsachen jeglicher Art ,wird keine Haftung übernommen.   

Mit dem Absenden der allgemeinen AGB`s , bin ich Informiert darüber, 
dass ich wissentlich mein Kind in eine Ferienfreizeit gebe ( Umgang bzw Reiten eines Ponys ),
wo unkalkulierbare Situationen und Gefahren plötzlich auftauchen können mit dem Pferd bzw Pony 
und Unfälle passieren können.
Für diesen Fall sorge ich selbst für eine Zusatzversicherung für mein Kind

Eine Anzahlung von 100,- Euro 
ist bis 4 Wochen vor Reiseantritt ist zu zahlen.

Bei Stornierungen innerhalb der 4 Wochen vor Reiseantritt,
wird die Anzahlung einbehalten.

Abgebrochener Ferienaufenthalt jeglicher Art 
und 8 Tage vor Reiseantritt abgesagter Ferienaufenthalt , 
wird voll in Rechnung gestellt.



Der Ferienbetrieb behält sich das Recht vor, eine Stornierung 
ohne jeglichen Grund der reservierten Reise durch zu führen.


Es wird empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.


Bettbezüge und Handtücher müssen selbst mitgebracht werden. 
Gegen eine Kostenpauschale kann Bettwäsche geliehen werden.
Am Abholtag der Kinder, sind die Kinder mündlich abzumelden, 
ansonsten verfällt jeglicher Versicherungsschutz.

Coronaanmeldebedigungen 

Ich versichere/wir versichern, dass
·         das o.g. Kind keine Krankheitssymptome aufweist,
·         für das o.g. Kind keine Quarantäne verfügt wurde noch der Verdacht einer Infektion mit dem Coronavirus vorliegt und
·         das Risiko mir bewusst ist einer evt. Ansteckung von Krankheiten und ich dem Ferienhof Jaspers gegenüber keine jeglichen Ansprüche stellen werde
·         Keine Erstattung des Restbetrages, falls der Ferienurlaub vorzeitig abgebrochen werden muss wegen Krankheitssymptomen